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   OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05   

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https://dejure.org/2006,18096
OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05 (https://dejure.org/2006,18096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2006 - 12 U 100/05 (https://dejure.org/2006,18096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 12 U 100/05 (https://dejure.org/2006,18096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 407 HGB, § 421 HGB, § 452 HGB, § 452a HGB, § 452b HGB
    Speditionsvertrag zu fixen Kosten: Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung eines Fahrzeugs

  • Judicialis

    HGB § 407; ; HGB § 421; ; HGB § 452; ; HGB § 452 a; ; HGB § 459; ; HGB § 606; ; HGB § 608; ; HGB § 660

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 452 S. 1; HGB § 452a
    Maßgebliches Recht bei Beschädigung von Transportgut auf einem multimodalen Transport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgebliches Recht bei Beschädigung von Transportgut auf einem multimodalen Transport

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 02.12.1971 - 2 U 107/71
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05
    Danach hat die Beklagte als fiktiver Seefrachtführer für substanzielle und nicht nur vorübergehende Schäden am Transportgut einzustehen (Bundesgerichtshof VersR 1978, 371; Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 02.12.1971, 2 U 107/71, zitiert nach juris; Rabe, Seehandelsrecht, 4.Aufl., HGB § 606 Rn.2, 27), die in der Zeit zwischen Übernahme der Fracht (O3) und deren Ablieferung (O1) entstehen, wenn und soweit sie sich nicht auf Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen nach §§ 607a ff. HGB berufen kann.

    Insoweit sind an seine Sorgfaltspflicht hohe Anforderungen zu stellen (Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 30.06.1966, 2 U 30/66, zitiert nach juris; Urteil vom 10.02.1971, 2 U 102/70, zitiert nach juris; Urteil vom 02.12.1971, 2 U 107/71, zitiert nach juris).

    Damit ist dies gemäß § 138 III ZPO unstreitig, zumal die Beklagte und nicht der Kläger diejenige ist, welche die Schadensursache aufzuklären und vorzutragen hat (Bundesgerichtshof VersR 1978, 371 [371 f.]; Oberlandesgericht Bremen Urteil vom 02.12.1971, 2 U 107/71, zitiert nach juris).

    Etwaiges Organverschulden müsste sich die Beklagte als fiktiver Seefrachtführer analog § 487d I 1 lit.a) HGB (Bundesgerichtshof Urteil vom 03.11.2005, I ZR 325/02, zitiert nach juris, dort Rn.20) und Verschulden ihrer Leute nach § 607 I HGB zurechnen lassen (Oberlandesgericht Bremen Urteil vom 02.12.1971, 2 U 107/71, zitiert nach juris; Rabe a.a.O. HGB § 607 Rn.1).

  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 14/76

    Entlastung des Verfrachters durch Aufklärung der Schadensursache bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05
    Danach hat die Beklagte als fiktiver Seefrachtführer für substanzielle und nicht nur vorübergehende Schäden am Transportgut einzustehen (Bundesgerichtshof VersR 1978, 371; Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 02.12.1971, 2 U 107/71, zitiert nach juris; Rabe, Seehandelsrecht, 4.Aufl., HGB § 606 Rn.2, 27), die in der Zeit zwischen Übernahme der Fracht (O3) und deren Ablieferung (O1) entstehen, wenn und soweit sie sich nicht auf Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen nach §§ 607a ff. HGB berufen kann.

    3.2 Nachdem feststeht, dass die Schäden am Fahrzeug des Klägers während des Seetransportes entstanden sind, hat die Beklagte als fiktiver Seefrachtführer den Nachweis zu führen, dass sie dies nicht zu vertreten hat, §§ 606 S.2 2.Hs., 607 I HGB (Bundesgerichtshof VersR 1978, 371 [372]; Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 02.12.1971, zitiert nach juris; Rabe a.a.O. HGB § 606 Rn.64).

    Damit ist dies gemäß § 138 III ZPO unstreitig, zumal die Beklagte und nicht der Kläger diejenige ist, welche die Schadensursache aufzuklären und vorzutragen hat (Bundesgerichtshof VersR 1978, 371 [371 f.]; Oberlandesgericht Bremen Urteil vom 02.12.1971, 2 U 107/71, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 07.04.1987 - 5 U 102/86

    Güterfernverkehr; Haftung des Frachtführers; Schaden nach Übergabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05
    Sind keine besonderen Umstände ersichtlich, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, dann wird sich die Einwilligung des Verfügungsberechtigten zur Aufgabe der Obhut durch den Frachtführer regelmäßig mit der zwischen Absender und Frachtführer getroffenen Vereinbarung decken; ist demnach vereinbart, dass der Frachtführer das Gut an einem bestimmten Platz absetzen muss, dann ist die Einwilligung des Verfügungsberechtigten erst dann anzunehmen, wenn der Frachtführer das Gut an diese Stelle verbracht hat (Bundesgerichtshof Urteil vom 09.11.1979, I ZR 28/78, zitiert nach juris, dort Rn.8; ebenso Oberlandesgericht Frankfurt am Main NJW-RR 1987, 1055 [1056]).

    Denn der Empfänger des Transportgutes ist grundsätzlich nicht gehindert, ein am falschen Ort angeliefertes Transportgut in seine Obhut zu nehmen und darüber weiter zu verfügen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main NJW-RR 1987, 1055 [1056]; Fremuth/Thume a.a.O. HGB § 425 Rn.19).

  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78

    Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05
    Sind keine besonderen Umstände ersichtlich, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, dann wird sich die Einwilligung des Verfügungsberechtigten zur Aufgabe der Obhut durch den Frachtführer regelmäßig mit der zwischen Absender und Frachtführer getroffenen Vereinbarung decken; ist demnach vereinbart, dass der Frachtführer das Gut an einem bestimmten Platz absetzen muss, dann ist die Einwilligung des Verfügungsberechtigten erst dann anzunehmen, wenn der Frachtführer das Gut an diese Stelle verbracht hat (Bundesgerichtshof Urteil vom 09.11.1979, I ZR 28/78, zitiert nach juris, dort Rn.8; ebenso Oberlandesgericht Frankfurt am Main NJW-RR 1987, 1055 [1056]).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 325/02

    Ende der Seestrecke eines multimodalen Transports

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05
    Etwaiges Organverschulden müsste sich die Beklagte als fiktiver Seefrachtführer analog § 487d I 1 lit.a) HGB (Bundesgerichtshof Urteil vom 03.11.2005, I ZR 325/02, zitiert nach juris, dort Rn.20) und Verschulden ihrer Leute nach § 607 I HGB zurechnen lassen (Oberlandesgericht Bremen Urteil vom 02.12.1971, 2 U 107/71, zitiert nach juris; Rabe a.a.O. HGB § 607 Rn.1).
  • OLG Dresden, 14.03.2002 - 19 U 2561/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05
    Die nach § 452a HGB vorzunehmende fiktive Betrachtungsweise hat diejenigen Rechtsvorschriften zugrunde zu legen, die anwendbar wären, wenn der Absender - die Streithelferin des Klägers - und der Frachtführer - die Beklagte - über die Beförderung der Teilstrecke O3-O1 einen gesonderten Vertrag abgeschlossen hätten (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 14.03.2002, 19 U 2561/01, zitiert nach juris, dort Leitsatz 1; Koller a.a.O. HGB § 452a Rn.5; Fremuth/Thume a.a.O. HGB § 452a Rn.8).
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